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Internetwerbung aus dem Ausland: OGH präzisiert den „commercial effect"
Ein Südtiroler Ferienwohnungsbetrieb wirbt unter „Golden Hill" auf eigener Website, Booking.com, Airbnb und in einem österreichischen Branchenmagazin. Der OGH stellt die einstweilige Verfügung wieder her und legt offen, wie der geforderte Inlandsbezug zu prüfen ist — und wie nicht.
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